IBCLC ist die Abkürzung für International Board Certified Lactation Consultant. Diesen Titel darf führen, wer erfolgreich das IBLCE-Examen abgelegt hat (IBLCE = International Board of Lactation Consultant Examiners). Dieses Examen entspricht den Richtlinien der US National Commission for Certifying Agencies (Aufsichtskommission der USA für Prüfungen im Gesundheitswesen). "Still- und Laktationsberaterin IBCLC" ist in Deutschland ein geschützer Begriff.
Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC sind professionell ausgebildetes medizinisches Fachpersonal mit einem erweiterten Examenabschluß. IBCLC`s unterliegen strengen Aus- und Weiterbildungsregeln und sind verpflichtet, sich aller 5 Jahre einer erneuten Rezertifizierung zu stellen! Eine Laktationsberaterin IBCLC verfügt über umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen zum Stillen und zur Laktation und berät Mütter zu allgemeinen Fragen und in Problemsituationen, um ihnen das Stillen bzw. die Muttermilchernährung ihrer Kinder zu ermöglichen
Im Gegensatz zu ehrenamtlichen Stillberaterinnen der LLL und der AFS sind Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC berechtigt eine Honorargebühr für erbrachte Beraterleistung zu erheben. Ähnlich wie beim "igel" Honorarabrechnungssystem eines Arztes (individuelle Gesundheitsleistungen), rechnet eine IBCLC Beraterin die Beratungsleistung privat ab. Leider sind die meisten IBCLC Beraterinnen bis dato NICHT berechtigt ihre erbrachte Beratung gegenüber einer Krankenkassen geltend zu machen- wie es zum Beispiel Hebammen umsetzen können. Dies bezüglich laufen seit Jahren Verhandlungen mit den Krankenkassen, welche leider weiter erfolglos bleiben! Um für die hochwertige Beratung eine angemessene Honorierung zu erreichen, wurden Honorarempfehlungen vom BDL benannt, welche ein Richtwert zur Rechnungslegung für Still- und Laktationsberaterinnen ist.
Honorarempfehlungen des Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.
~ Telefonberatung 26 - 40 €/h
~ private Beratungskonsultation 35 - 65.- €/h
(Quelle: BDL / Stand 2004)
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